

Verwaltung und Abschreibung von Gütern des Anlagevermögens (AFA)
Zur Verwaltung von Wirtschaftsgütern zählen die Bestandsermittlungen mit Zu- und Abgängen, Legenden des jeweiligen Wirtschaftsgutes sowie die Bestandsführung nach Sachkonten, Standorten, Kostenstellen usw.
Die Ermittlung des Abschreibungs- und Vermögenswerte erfolgt nach steuerrechtlichen, handelsrechtlichen und kalkulatorischen Abschreibungsverfahren. Dabei können Normal- und Sonder-AFA berücksichtigt werden. Abschreibungen können wahlweise zeitanteilig oder nach der Vereinfachungsregelung ermittelt und gerechnet werden.