Anlagenbuchhaltung

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Verwaltung und Abschreibung von Gütern des Anlagevermögens (AFA)

Zur Verwaltung von Wirtschaftsgütern zählen die Bestandsermittlungen mit Zu- und Abgängen, Legenden des jeweiligen Wirtschaftsgutes sowie die Bestandsführung nach Sachkonten, Standorten, Kostenstellen usw.

Die Ermittlung des Abschreibungs- und Vermögenswerte erfolgt nach steuerrechtlichen, handelsrechtlichen und kalkulatorischen Abschreibungsverfahren. Dabei können Normal- und Sonder-AFA berücksichtigt werden.  Abschreibungen können wahlweise zeitanteilig oder nach der Vereinfachungsregelung ermittelt und gerechnet werden.


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